AOP-Bestimmungen für Beaufort-Käse (AOC seit 1976)

  1. Die Milch muss unmittelbar nach dem Melken in die Molkerei gebracht werden. Nur wenn es auf dem Hof einen entsprechenden Kühltank gibt, darf sie einmal am Tag geliefert werden. Wird die Milch gekühlt, muss das Lab innerhalb von 24 Stunden, im Winter binnen 36 Stunden zugesetzt werden.
  2. Im Hof dürfen sich keine Anlagen befinden, mit denen man die Milch vor Labbeigabe auf über 40°C erhitzen könnte.
  3. Der Name des Käses muss in blauen Kaseinbuchstaben auf der Rinde deutlich lesbar sein.
  4. Die Bezeichnung “été” (Sommer) und “alpage” (Berg-) dürfen nur wie folgt verwendet werden: été – für Käse von Juni bis Oktober, einschließlich der, die in einer Sennhütte hergestellt wurden. Alpage – für Sommerprodukte, die zwei mal täglich aus Milch von einer einzigen Herde auf einer Sennhütte hergestellt wurden.
  5. Salz muss entweder direkt oder in Form von Salzlake auf die Oberfläche/Rinde des Käse aufgetragen werden.
  6. Wird der Käse portioniert und abgepackt verkauft, muss jedes Stück einen Teil der Rinde aufweisen, die für Beaufort AOC typisch ist.