Preisauszeichnung Käse-Bedienungstheke

Folgende gesetzliche Angaben muss das Preisschild an der Käse-Bedienungstheke enthalten:

  1. Herkunftsland
  2. Verkehrsbezeichnung
  3. Käsegruppe
  4. Hinweis auf die Milchtierart wenn der Käse nicht aus Kuhmilch hergestellt wurde Beispiel: Weichkäse aus Ziegenmilch, aus Schafmilch, aus Büffelmilch oder aus Gemisch – Weichkäse aus Ziegen und Schafsmilch
  5. Hinweis auf „Rohmilch“ wenn das Produkt daraus besteht. Wichtig: Der Hinweis auf „pasteurisierte“ Milch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, da es sich hier um die standardmäßige Behandlung von Käserei-Milch handelt und das Pasteurisieren keinen Einfluss auf eine Unverträglichkeit der Milch hat oder eine Risikogruppe anspricht.
  6. Fettgehaltsangabe in Trockenmasse: Fett i.Tr.
  7. Preisangabe für 100g
  8. Hinweis „Kunststoffüberzug“ oder „Rinde nicht zum Verzehr geeignet“ wenn diese mit Kunststoff überzogen oder/und mit Natamycin behandelt wurde